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Methodik

Wie PräferenzPilot rechnet — nachprüfbar.

„Geprüfte Engine" soll kein Werbewort sein. Diese Seite zeigt den Weg jeder Regel von der amtlichen Quelle bis zum Urteil — mit Zahlen, die direkt aus dem System stammen, und einem Quellen-Register mit Prüfsummen.

EU-Abkommen
20
Zielländer
78
verifizierte Regeln
16.634
amtliche Quelldokumente
20
Der Weg einer Regel

Von der amtlichen Quelle zum Urteil — in vier Schritten

01

Amtliche Quelle

Jede Listenregel stammt aus dem amtlichen Anhang ihres Abkommens (EUR-Lex / Amtsblatt der EU). Beim Einlesen wird ein SHA-256-Fingerabdruck des Quelldokuments festgehalten — Jahre später ist belegbar, aus welchem Dokument welche Regel stammt. Aktuell: 20 Quelldokumente, alle unten im Register einsehbar.

02

Deterministische Übernahme — ohne KI

Die Anhänge werden von Software-Parsern gelesen, nicht von einem Sprachmodell: gleiche Eingabe, garantiert gleiches Ergebnis, nichts wird ‚interpretiert'. Regeln, deren Struktur sich nicht zweifelsfrei abbilden lässt, werden als Entwurf markiert — sie fließen nie in ein Urteil ein.

03

Unabhängige Verifikation

Ein zweites, eigenständiges Prüfprogramm vergleicht jede übernommene Regel gegen ihren amtlichen Wortlaut: Steht der Prozentsatz wörtlich im Text? Ist der Positionswechsel gedeckt? Fehlt eine Zusatzbedingung? Nur Regeln, die diese Gegenprüfung bestehen, erhalten den Status „verifiziert" — aktuell 16.634 von 26.184. Der Rest bleibt Entwurf und führt ehrlich zu „manuell prüfen".

04

Drei ehrliche Antworten

Die Engine kennt drei Urteile: bestanden, nicht bestanden — und ‚manuell prüfen', wenn eine Regel nicht sicher abbildbar ist oder Angaben fehlen. Fehlende Daten sind kein Ja und kein Nein. Dieses dritte Urteil ist der Kern der Methodik: lieber keine Antwort als eine falsche.

Der Grundsatz

Kein falsches „bestanden" — konstruktionsbedingt

Das System ist so gebaut, dass der gefährlichste Fehler — ein fälschlich bestätigter Ursprung — strukturell ausgeschlossen wird: Nur verifizierte Regeln urteilen. Findet die Engine keine verifizierte Regel, sagt sie „manuell prüfen" statt auf eine mildere Auffangregel auszuweichen.

Bietet ein Abkommen eine alternative Regel an, die sich nicht sicher abbilden lässt, wird ein Nicht-Bestehen der Hauptregel ebenfalls zu „manuell prüfen" — denn die Alternative könnte ja erfüllt sein. Ehrlichkeit in beide Richtungen.

Auch sogenannte ex-Positionen (eine Regel gilt nur für einen Teil einer HS-Position) beantwortet kein seriöses System allein anhand des HS-Codes — hier sagt PräferenzPilot grundsätzlich „manuell prüfen".

Die Grenze der KI

KI erklärt. Die Engine urteilt.

Der KI-Assistent liest Dokumente aus, erklärt Ergebnisse in Klartext und schlägt Eingaben vor. Was er nie kann: ein Ursprungs-Urteil fällen, einen Regelstatus setzen oder ein Nicht-Bestehen aufweichen. Das verbindliche Urteil kommt ausschließlich aus der deterministischen Engine.

Diese Grenze ist kein Versprechen, sondern technisch erzwungen und durch ein eigenes adversariales Testnetz abgesichert, das bei jeder Änderung mitläuft.

Ständige Wächter

Vier Kontrollen, die bei jeder Änderung mitlaufen

Wächterfälle (Golden Master)

Für jede Kombination aus Abkommen und Regeltyp sind Prüffälle mit erwartetem Ergebnis eingefroren. Ändert eine Code-Änderung auch nur eines dieser Urteile unbeabsichtigt, schlägt der Test fehl — bevor irgendetwas live geht.

Abdeckungs-Wächter

Die Zahl verifizierter Regeln darf je Abkommen nie stillschweigend sinken. Ein Snapshot-Vergleich bei jedem Testlauf verhindert schleichenden Qualitätsverlust.

KI-Sicherheits-Invarianten

Ein eigenes adversariales Testnetz stellt sicher, dass keine KI-Ausgabe je ein Urteil setzen, einen Status auf ‚verifiziert' heben oder ein Nicht-Bestehen aufweichen kann — die Grenze ist technisch erzwungen, nicht nur versprochen.

Wöchentliche Quellen-Überwachung

Jede amtliche Quelle wird automatisch neu geladen und ihr Fingerabdruck verglichen. Ändert die EU ein Dokument, fällt der Check auf — und die betroffenen Regeln werden neu eingelesen statt still zu veralten.

Abdeckung

Verifizierte Regeln je Abkommen

Alle 78 Länder mit geltendem EU-Präferenzabkommen sind abgedeckt. Wie oft die Engine urteilen kann, unterscheidet sich je Abkommen — wo eine Regel (noch) nicht verifiziert ist, lautet die Antwort „manuell prüfen", nie eine Schätzung. Diese Tabelle ist bewusst ungeschönt.

AbkommenZielländerVerifizierte RegelnQuellenstand
EU–Mercosur44.6052026-08-02
EU–Kanada13.4402026-06-30
EU–Neuseeland12.8612026-08-02
EU–UK (TCA)11.6012026-06-30
EU–Japan11.4622026-06-30
EU–Chile17702026-08-02
EU–Südkorea13492026-06-30
EU–Singapur11952026-07-01
EU–Vietnam11822026-06-30
PEM-Raum231792026-06-29
EU–Mexiko11182026-08-02
EU–Côte d'Ivoire11152026-08-02
EU–SADC61122026-08-02
EU–Pazifik41032026-08-02
EU–ESA51022026-08-02
EU–Zentralamerika61012026-08-02
EU–CARIFORUM141002026-08-02
EU–Kamerun/Kenia2982026-08-02
EU–Andenstaaten3942026-08-02
EU–Ghana1472026-08-02
Quellen-Register

Jedes Quelldokument, mit Prüfsumme

Der SHA-256-Fingerabdruck belegt, aus welchem Dokument die Regeln eines Abkommens stammen — byte-genau. Wer möchte, kann die amtliche Quelle herunterladen und den Abdruck selbst nachrechnen.

EU-Mexiko Globalabkommen, Beschluss Nr. 2/2000, Anhang III, Appendix II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, konsolidierte Fassung 01.01.2021)

Stand: 2026-08-02SHA-256: 207b5d5506ebcec77c35e6b5df55dba64061d3bebc0c6d4f65111795ff3090b3Amtliche Quelle

EU-Mercosur Interims-Handelsabkommen, Anhang 3-B — Produktspezifische Ursprungsregeln (OJ L 2026/184)

Stand: 2026-08-02SHA-256: 4ff77dee8d17f66504c32ac97155299003c4ccc8799e01a36df37d0e49fbfe06Amtliche Quelle

EU-Côte d'Ivoire Interim-WPA, Beschluss Nr. 2/2019, Protokoll 1, Anhang II (ABl. L 49/2020)

Stand: 2026-08-02SHA-256: be5a3561c1e9b94484279ea94c83b64e19fbd5434656b9c09c82a24d8d6abeafAmtliche Quelle

EU-Ghana Interim-WPA, Beschluss Nr. 1/2020, Protokoll Nr. 1, Anhang II (ABl. L 350/2020)

Stand: 2026-08-02SHA-256: cedad5dd306971396d7765803cd6db100fcf01f4e1a9710bde41c4227f3fefbeAmtliche Quelle

Marktzugangsverordnung (EU) 2016/1076, Anhang II, Anlage 2 — maßgeblich für Kamerun und Kenia (ABl. L 185/2016)

Stand: 2026-08-02SHA-256: a4844cb15023acd13e5c20294ee48da9ec70d2b86ee5607486bfb98ee270f6d8Amtliche Quelle

EU-Pazifik-WPA, Beschluss Nr. 1/2026 des Handelsausschusses, Protokoll II, Anhang II (ABl. 18.03.2026)

Stand: 2026-08-02SHA-256: 17e945c2ad42d904d06013426d1f461a10a7763d0d9adcb580557ed7a4c037cdAmtliche Quelle

EU-ESA Interim-WPA, Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses, Protokoll 1, Anhang II (ABl. L 93/2020; XHTML-Fassung — der PDF-Textlayer ist defekt)

Stand: 2026-08-02SHA-256: 707bdcad47736b1443c70aae0aec0bc71b14274ebde4373defdcd685e684555dAmtliche Quelle

EU-CARIFORUM WPA, Protokoll I, Anhang II (ABl. L 289/2008; XHTML-Fassung von CELLAR, CELEX 22008A1030(01))

Stand: 2026-08-02SHA-256: fdd759a22e2dd49e64cd304cbe9ce56049b3124838b80dde2567429f115e18d3Amtliche Quelle

EU-Zentralamerika Assoziierungsabkommen, Anhang II zu Anlage II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, OJ L 346/2012)

Stand: 2026-08-02SHA-256: 5f50a30920ed0a3f43b115c1b315d35720cad4e3f6028408142433de640bd939Amtliche Quelle

EU-Kolumbien/Peru/Ecuador Handelsübereinkommen, Anhang II zu Anlage II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, OJ L 354/2012)

Stand: 2026-08-02SHA-256: 47021529e929e34e23b2b5e043e7d4f17f9f525cf97386036d787d268fc523d9Amtliche Quelle

EU-Neuseeland Freihandelsabkommen, Anhang 3-B — Produktspezifische Ursprungsregeln (EUR-Lex, OJ L 2024/866)

Stand: 2026-08-02SHA-256: ee074a0ebcd0c3c5c2968826cabe57bf6f32ae60a3ac73d0bebbc559f5f14eb9Amtliche Quelle

EU-Chile Interims-Handelsabkommen (ITA), Anhang II — Produktspezifische Ursprungsregeln (Europäische Kommission, GD TAXUD)

Stand: 2026-08-02SHA-256: ff6e505a73ff4826d0963f15afecac856076456be0aeacd1a427d13c2775e657Amtliche Quelle

EU-SADC Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Protokoll 1, Anhang II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, OJ L 250/2016)

Stand: 2026-08-02SHA-256: dd5d09beca072593613bbd0236bf532bd3ffc15b590cfd7c7bae47713248c7cbAmtliche Quelle

Revidierte PEM-Konvention, Anhang II — HS2022-Transposition (EU-Kommission, GD TAXUD)

Stand: 2026-06-29SHA-256: f0b274c8ece39e277ccec6f02800abab16273567bf0b90483615d18289c7eb7cAmtliche Quelle

EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen (TCA), Anhang 3 / ORIG-2 (EUR-Lex, konsolidiert 2024)

Stand: 2026-06-30SHA-256: 26e9602f38234005b99b80a5ee775caaabbfc37b996d99170553cb5dcaa01c84Amtliche Quelle

CETA (EU-Kanada), Protokoll über Ursprungsregeln, Annex 5 — Product-Specific Rules (saubere Annex-5-Fassung, Government of Canada, 2016)

Stand: 2026-06-30SHA-256: 13584c38594f8f5185758eb6265d2601a6dd5ce8897f0bdc95377737cb07bea5Amtliche Quelle

EU-Vietnam Freihandelsabkommen, Protokoll 1, Annex II — List of working or processing required (EUR-Lex, OJ L 186/2020)

Stand: 2026-06-30SHA-256: c1a85248c90c0a6e0d5d0fa9a0884f2f904a936e27e4fc164c4cbd7c10e6b3deAmtliche Quelle

EU-Singapur Freihandelsabkommen (EUSFTA), Protokoll 1, Annex B — List of working or processing required (EUR-Lex, OJ L 294/2019)

Stand: 2026-07-01SHA-256: ec883450c92f8b3f01f03b4b9f15705da9d82c44337063fa5c9e84113a9426ddAmtliche Quelle

EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA), Anhang 3-B — Product Specific Rules (Access2Markets / EU-Kommission, tradoc_157231)

Stand: 2026-06-30SHA-256: 496a085b828f0486dd23bb30d0d182d85f579424668bac618c8e388c2d05c729Amtliche Quelle

EU-Korea Freihandelsabkommen, Protokoll über Ursprungserzeugnisse, Anhang II (EUR-Lex, OJ L 127/2011)

Stand: 2026-06-30SHA-256: c0ee616e517145b92b25376867b31e144f45c4880b6bca28d6f0d75f791ce705Amtliche Quelle

Grenzen — ehrlich benannt

Was PräferenzPilot nicht kann

  • · Ergebnisse sind nur so gut wie die Eingaben: Stückliste, Werte und Ursprungsangaben liefert der Nutzer. Das System rechnet deterministisch auf dieser Basis — es kann falsche Eingaben nicht erraten.
  • · ex-Positionen und nicht verifizierte Regeln beantwortet die Engine grundsätzlich mit „manuell prüfen" — bewusst.
  • · PräferenzPilot erstellt prüffähige Entwürfe und Berechnungen, aber keine Rechts- oder Zollberatung. Die Freigabe eines Nachweises liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers.

Fragen zur Methodik beantworten wir gern: kontakt@praeferenzpilot.de