Wie PräferenzPilot rechnet — nachprüfbar.
„Geprüfte Engine" soll kein Werbewort sein. Diese Seite zeigt den Weg jeder Regel von der amtlichen Quelle bis zum Urteil — mit Zahlen, die direkt aus dem System stammen, und einem Quellen-Register mit Prüfsummen.
- EU-Abkommen
- 20
- Zielländer
- 78
- verifizierte Listenregeln
- 9.433
- Regeleinträge (je Warennummer)
- 21.092
- amtliche Quelldokumente
- 20
Zwei Zahlen, weil sie Verschiedenes messen: Eine Listenregel ist ein Regelsatz des amtlichen Anhangs für eine Warenposition eines Abkommens. Ein Regeleintrag ist ihre Ablage je Warennummer — eine Positionsregel gilt für alle Unterpositionen darunter und steht deshalb mehrfach in der Datenbank. Für die Prüfung zählt der Eintrag; für die Frage, wie viel amtlicher Text dahintersteckt, die Listenregel.
Von der amtlichen Quelle zum Urteil — in vier Schritten
Amtliche Quelle
Jede Listenregel stammt aus dem amtlichen Anhang ihres Abkommens (EUR-Lex / Amtsblatt der EU). Beim Einlesen wird ein SHA-256-Fingerabdruck des Quelldokuments festgehalten — Jahre später ist belegbar, aus welchem Dokument welche Regel stammt. Aktuell: 20 Quelldokumente, alle unten im Register einsehbar.
Deterministische Übernahme — ohne KI
Die Anhänge werden von Software-Parsern gelesen, nicht von einem Sprachmodell: gleiche Eingabe, garantiert gleiches Ergebnis, nichts wird ‚interpretiert'. Regeln, deren Struktur sich nicht zweifelsfrei abbilden lässt, werden als Entwurf markiert — sie fließen nie in ein Urteil ein.
Unabhängige Verifikation
Ein zweites, eigenständiges Prüfprogramm vergleicht jeden übernommenen Regeleintrag gegen seinen amtlichen Wortlaut: Steht der Prozentsatz wörtlich im Text? Ist der Positionswechsel gedeckt? Fehlt eine Zusatzbedingung? Nur Einträge, die diese Gegenprüfung bestehen, erhalten den Status „verifiziert" — aktuell 21.092 von 26.668 Einträgen, das sind 9.433 eigenständige Listenregeln. Der Rest bleibt Entwurf und führt ehrlich zu „manuell prüfen".
Drei ehrliche Antworten
Die Engine kennt drei Urteile: bestanden, nicht bestanden — und ‚manuell prüfen', wenn eine Regel nicht sicher abbildbar ist oder Angaben fehlen. Fehlende Daten sind kein Ja und kein Nein. Dieses dritte Urteil ist der Kern der Methodik: lieber keine Antwort als eine falsche.
Kein falsches „bestanden" — konstruktionsbedingt
Das System ist so gebaut, dass der gefährlichste Fehler — ein fälschlich bestätigter Ursprung — strukturell ausgeschlossen wird: Nur verifizierte Regeln urteilen. Findet die Engine keine verifizierte Regel, sagt sie „manuell prüfen" statt auf eine mildere Auffangregel auszuweichen.
Bietet ein Abkommen eine alternative Regel an, die sich nicht sicher abbilden lässt, wird ein Nicht-Bestehen der Hauptregel ebenfalls zu „manuell prüfen" — denn die Alternative könnte ja erfüllt sein. Ehrlichkeit in beide Richtungen.
Auch sogenannte ex-Positionen (eine Regel gilt nur für einen Teil einer HS-Position) beantwortet kein seriöses System allein anhand des HS-Codes — hier sagt PräferenzPilot grundsätzlich „manuell prüfen".
KI erklärt. Die Engine urteilt.
Der KI-Assistent liest Dokumente aus, erklärt Ergebnisse in Klartext und schlägt Eingaben vor. Was er nie kann: ein Ursprungs-Urteil fällen, einen Regelstatus setzen oder ein Nicht-Bestehen aufweichen. Das verbindliche Urteil kommt ausschließlich aus der deterministischen Engine.
Diese Grenze ist kein Versprechen, sondern technisch erzwungen und durch ein eigenes adversariales Testnetz abgesichert, das bei jeder Änderung mitläuft.
Vier automatische Kontrollen — und eine amtliche Gegenreferenz
Wächterfälle (Golden Master)
Für jede Kombination aus Abkommen und Regeltyp sind Prüffälle mit erwartetem Ergebnis eingefroren. Ändert eine Code-Änderung auch nur eines dieser Urteile unbeabsichtigt, schlägt der Test fehl — bevor irgendetwas live geht.
Abdeckungs-Wächter
Die Zahl verifizierter Regeln darf je Abkommen nie stillschweigend sinken. Ein Snapshot-Vergleich bei jedem Testlauf verhindert schleichenden Qualitätsverlust.
KI-Sicherheits-Invarianten
Ein eigenes adversariales Testnetz stellt sicher, dass keine KI-Ausgabe je ein Urteil setzen, einen Status auf ‚verifiziert' heben oder ein Nicht-Bestehen aufweichen kann — die Grenze ist technisch erzwungen, nicht nur versprochen.
Wöchentliche Quellen-Überwachung
13 der 20 amtlichen Quellen werden automatisch neu geladen und ihr Fingerabdruck (SHA-256) verglichen — ändert die EU ein Dokument, fällt der Check auf, und die betroffenen Regeln werden neu eingelesen statt still zu veralten. Die übrigen 7 Quellen liefern keine skript-stabil abrufbare Datei (Zugriffsschutz oder defekter Textlayer des Amtsdokuments); sie sind mit Fingerabdruck und Dateigröße registriert und werden manuell gegengeprüft.
Amtliche Gegenreferenz: WuP online
Unsere Verifikation läuft gegen die EU-Amtstexte (EUR-Lex/CELLAR). Als unabhängige zweite Referenz dient WuP online der deutschen Zollverwaltung: Dort lassen sich Präferenzregelung, Nachweisart und Kumulierungsmatrix je Land amtlich nachschlagen — jede Artikel-Analyse verlinkt direkt dorthin, damit Sie jedes Ergebnis unabhängig von uns gegenprüfen können.
Verifizierte Regeln je Abkommen
Alle 78 Länder mit geltendem EU-Präferenzabkommen sind abgedeckt. Wie oft die Engine urteilen kann, unterscheidet sich je Abkommen — wo eine Regel (noch) nicht verifiziert ist, lautet die Antwort „manuell prüfen", nie eine Schätzung. Diese Tabelle ist bewusst ungeschönt.
| Abkommen | Zielländer | Verifizierte Regeln | Quellenstand |
|---|---|---|---|
| EU–Mercosur | 4 | 6.588 | 2026-08-02 |
| EU–Kanada | 1 | 3.773 | 2026-06-30 |
| EU–Neuseeland | 1 | 3.235 | 2026-08-02 |
| EU–UK (TCA) | 1 | 1.793 | 2026-06-30 |
| EU–Japan | 1 | 1.560 | 2026-06-30 |
| EU–Chile | 1 | 884 | 2026-08-02 |
| EU–Südkorea | 1 | 363 | 2026-06-30 |
| EU–SADC | 6 | 271 | 2026-08-02 |
| EU–Zentralamerika | 6 | 252 | 2026-08-02 |
| PEM-Raum | 23 | 243 | 2026-06-29 |
| EU–Ghana | 1 | 242 | 2026-08-02 |
| EU–Andenstaaten | 3 | 238 | 2026-08-02 |
| EU–Pazifik | 4 | 237 | 2026-08-02 |
| EU–ESA | 5 | 219 | 2026-08-02 |
| EU–Singapur | 1 | 217 | 2026-07-01 |
| EU–Mexiko | 1 | 206 | 2026-08-02 |
| EU–CARIFORUM | 14 | 206 | 2026-08-02 |
| EU–Kamerun/Kenia | 2 | 192 | 2026-08-02 |
| EU–Côte d'Ivoire | 1 | 191 | 2026-08-02 |
| EU–Vietnam | 1 | 182 | 2026-06-30 |
Jedes Quelldokument, mit Prüfsumme
Der SHA-256-Fingerabdruck belegt, aus welchem Dokument die Regeln eines Abkommens stammen — byte-genau. Bei den wöchentlich automatisch geprüften Quellen können Sie die amtliche Datei herunterladen und den Abdruck selbst nachrechnen. Die als „manuell geprüft" gekennzeichneten Dokumente liefern beim Abruf keine byte-stabile Datei (Zugriffsschutz oder dynamische Auslieferung) — ihr Abdruck dokumentiert exakt den Stand, den wir eingelesen haben.
EU-Mexiko Globalabkommen, Beschluss Nr. 2/2000, Anhang III, Appendix II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, konsolidierte Fassung 01.01.2021)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: 207b5d5506ebcec77c35e6b5df55dba64061d3bebc0c6d4f65111795ff3090b3Amtliche Quelle
EU-Mercosur Interims-Handelsabkommen, Anhang 3-B — Produktspezifische Ursprungsregeln (OJ L 2026/184)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: 4ff77dee8d17f66504c32ac97155299003c4ccc8799e01a36df37d0e49fbfe06Amtliche Quelle
EU-Côte d'Ivoire Interim-WPA, Beschluss Nr. 2/2019, Protokoll 1, Anhang II (ABl. L 49/2020)
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-08-02SHA-256: be5a3561c1e9b94484279ea94c83b64e19fbd5434656b9c09c82a24d8d6abeafAmtliche Quelle
EU-Ghana Interim-WPA, Beschluss Nr. 1/2020, Protokoll Nr. 1, Anhang II (ABl. L 350/2020)
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-08-02SHA-256: cedad5dd306971396d7765803cd6db100fcf01f4e1a9710bde41c4227f3fefbeAmtliche Quelle
Marktzugangsverordnung (EU) 2016/1076, Anhang II, Anlage 2 — maßgeblich für Kamerun und Kenia (ABl. L 185/2016)
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-08-02SHA-256: a4844cb15023acd13e5c20294ee48da9ec70d2b86ee5607486bfb98ee270f6d8Amtliche Quelle
EU-Pazifik-WPA, Beschluss Nr. 1/2026 des Handelsausschusses, Protokoll II, Anhang II (ABl. 18.03.2026)
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-08-02SHA-256: 17e945c2ad42d904d06013426d1f461a10a7763d0d9adcb580557ed7a4c037cdAmtliche Quelle
EU-ESA Interim-WPA, Beschluss Nr. 1/2020 des WPA-Ausschusses, Protokoll 1, Anhang II (ABl. L 93/2020; XHTML-Fassung — der PDF-Textlayer ist defekt)
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-08-02SHA-256: 707bdcad47736b1443c70aae0aec0bc71b14274ebde4373defdcd685e684555dAmtliche Quelle
EU-CARIFORUM WPA, Protokoll I, Anhang II (ABl. L 289/2008; XHTML-Fassung von CELLAR, CELEX 22008A1030(01))
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-08-02SHA-256: fdd759a22e2dd49e64cd304cbe9ce56049b3124838b80dde2567429f115e18d3Amtliche Quelle
EU-Zentralamerika Assoziierungsabkommen, Anhang II zu Anlage II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, OJ L 346/2012)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: 5f50a30920ed0a3f43b115c1b315d35720cad4e3f6028408142433de640bd939Amtliche Quelle
EU-Kolumbien/Peru/Ecuador Handelsübereinkommen, Anhang II zu Anlage II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, OJ L 354/2012)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: 47021529e929e34e23b2b5e043e7d4f17f9f525cf97386036d787d268fc523d9Amtliche Quelle
EU-Neuseeland Freihandelsabkommen, Anhang 3-B — Produktspezifische Ursprungsregeln (EUR-Lex, OJ L 2024/866)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: ee074a0ebcd0c3c5c2968826cabe57bf6f32ae60a3ac73d0bebbc559f5f14eb9Amtliche Quelle
EU-Chile Interims-Handelsabkommen (ITA, ABl. 2024), Anhang II — Produktspezifische Ursprungsregeln (Europäische Kommission, GD TAXUD)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: ff6e505a73ff4826d0963f15afecac856076456be0aeacd1a427d13c2775e657Amtliche Quelle
EU-SADC Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Protokoll 1, Anhang II — Liste der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen (EUR-Lex, OJ L 250/2016)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-08-02SHA-256: dd5d09beca072593613bbd0236bf532bd3ffc15b590cfd7c7bae47713248c7cbAmtliche Quelle
Revidierte PEM-Konvention (Beschluss Nr. 1/2023), Anhang II — HS2022-Transposition (EU-Kommission, GD TAXUD)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-06-29SHA-256: f0b274c8ece39e277ccec6f02800abab16273567bf0b90483615d18289c7eb7cAmtliche Quelle
EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen (TCA), Anhang 3 / ORIG-2 (EUR-Lex, konsolidiert 2024)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-06-30SHA-256: 26e9602f38234005b99b80a5ee775caaabbfc37b996d99170553cb5dcaa01c84Amtliche Quelle
CETA (EU-Kanada), Protokoll über Ursprungsregeln, Annex 5 — Product-Specific Rules (saubere Annex-5-Fassung, Government of Canada, 2016)
manuell geprüft — Abruf nicht byte-stabilStand: 2026-06-30SHA-256: 13584c38594f8f5185758eb6265d2601a6dd5ce8897f0bdc95377737cb07bea5Amtliche Quelle
EU-Vietnam Freihandelsabkommen, Protokoll 1, Annex II — List of working or processing required (EUR-Lex, OJ L 186/2020)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-06-30SHA-256: c1a85248c90c0a6e0d5d0fa9a0884f2f904a936e27e4fc164c4cbd7c10e6b3deAmtliche Quelle
EU-Singapur Freihandelsabkommen (EUSFTA), Protokoll 1, Annex B — List of working or processing required (EUR-Lex, OJ L 294/2019)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-07-01SHA-256: ec883450c92f8b3f01f03b4b9f15705da9d82c44337063fa5c9e84113a9426ddAmtliche Quelle
EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA), Anhang 3-B — Product Specific Rules (Access2Markets / EU-Kommission, tradoc_157231) (ABl. L 330/2018)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-06-30SHA-256: 496a085b828f0486dd23bb30d0d182d85f579424668bac618c8e388c2d05c729Amtliche Quelle
EU-Korea Freihandelsabkommen, Protokoll über Ursprungserzeugnisse, Anhang II (EUR-Lex, OJ L 127/2011)
wöchentlich automatisch geprüftStand: 2026-06-30SHA-256: c0ee616e517145b92b25376867b31e144f45c4880b6bca28d6f0d75f791ce705Amtliche Quelle
Was PräferenzPilot nicht kann
- · Ergebnisse sind nur so gut wie die Eingaben: Stückliste, Werte und Ursprungsangaben liefert der Nutzer. Das System rechnet deterministisch auf dieser Basis — es kann falsche Eingaben nicht erraten.
- · ex-Positionen und nicht verifizierte Regeln beantwortet die Engine grundsätzlich mit „manuell prüfen" — bewusst.
- · PräferenzPilot erstellt prüffähige Entwürfe und Berechnungen, aber keine Rechts- oder Zollberatung. Die Freigabe eines Nachweises liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers.
Fragen zur Methodik beantworten wir gern: kontakt@praeferenzpilot.de